Verbindliche unternehmensinterne Vorschriften der EU gemäß Artikel 26 Absatz 2 der Richtlinie 95/46/EG

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May 28, 2023

Verbindliche unternehmensinterne Vorschriften der EU gemäß Artikel 26 Absatz 2 der Richtlinie 95/46/EG

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Inhaber von EU-BCRs, für die der Information Commissioner eine Genehmigung gemäß der Richtlinie 95/46/EG erteilt hat, hatten automatisch Anspruch auf eine britische BCR gemäß Absatz 9, Teil 3, Anhang 21 des DPA 2018 (in der ab dem 1. Januar 2021 geänderten Fassung).

Diese Organisationen dürfen sich seit dem 1. Januar 2021 auf eine britische BCR als gültiges Übertragungsinstrument verlassen, sofern:

Wir haben eine Liste der Organisationen veröffentlicht, die gemäß Absatz 9, Teil 3, Anhang 21 des DPA 2018 automatisch Anspruch auf eine UK BCR hattenUndhaben bestätigt, dass sie eine britische BCR anstreben.

Alle Organisationen, die in die oben genannte Kategorie passen, nicht auf der Liste erscheinen und britische BCRs wünschen, sollten sich unverzüglich über [email protected] an das ICO wenden.

Wenn Organisationen die erforderlichen Unterlagen bereits eingereicht haben, befindet sich ICO derzeit im Prüfungsprozess und wird sich zu gegebener Zeit bezüglich der vorgenommenen Änderungen mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sofern noch keine Unterlagen vorgelegt wurden, empfehlen wir den Organisationen, diese so schnell wie möglich einzureichen.

Wenn die geänderte Dokumentation nicht zur Zufriedenheit von ICO oder überhaupt nicht bereitgestellt wird, kann der Informationsbeauftragte die Genehmigung sowohl gemäß der Richtlinie 95/46/EG als auch folglich gemäß den oben genannten Verordnungen von 2019 widerrufen.

Gruppeneinheit UK-Einheit mit delegierter Verantwortung für britische BCRs Typ Kategorien von Daten und